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Mitteilungen werden von der Generaldirektion für digitale Dienste und Bürgererfahrung der Abteilung Vizepräsidentschaft und digitale Politik und Territorium als der für die Barrierefreiheit im Internet auf regionaler Ebene zuständigen Einheit empfangen und weitergeleitet. Anfragen zu zugänglichen Informationen und Beschwerden Um Anfragen zu zugänglichen Informationen und Beschwerden zu stellen (Artikel 12 des Königlichen Erlasses 1112/2017 vom 7. September), müssen Sie auf «Barrierefreie Inhalte im Web» und folgen Sie der Modalität «Barrierefreie Informationen anfordern oder eine Beschwerde einreichen»</ a >. Jede natürliche oder juristische Person kann Beschwerden über die Einhaltung der Anforderungen des Königlichen Dekrets 1112/2018 vom 7. September einreichen und Informationen zu Inhalten anfordern, die vom Anwendungsbereich dieser Verordnung ausgeschlossen sind. Anfragen und Beschwerden, die gemäß den Anforderungen des Gesetzes 39/2015 vom 1. Oktober über das gemeinsame Verwaltungsverfahren der öffentlichen Verwaltungen registriert werden. Bewerbungsverfahren Das Bewerbungsverfahren gemäß Artikel 13 des Königlichen Erlasses 1112/2018 vom 7. September kann im Verfahren eingeleitet werden „Im Internet zugängliche Inhalte“ über die Modalität „Anfrage stellen“. Wenn ein Antrag auf Zugang zu Informationen oder eine Beschwerde abgelehnt wurde, Sie mit der getroffenen Entscheidung nicht einverstanden sind oder die Antwort nicht den Anforderungen von Artikel 15.2 des Königlichen Dekrets 1112/2018 vom 7. September entspricht, sind Sie nicht berechtigt, dies zu tun kann einen Anspruch geltend machen für:
- Die Gründe für die Ablehnung kennen und ablehnen.
- Fordern Sie die Verabschiedung geeigneter Maßnahmen, wenn Sie mit der getroffenen Entscheidung nicht einverstanden sind.
- Geben Sie die Gründe an, warum Sie der Meinung sind, dass die Antwort nicht den erforderlichen Anforderungen entspricht.