Erklärung zur Barrierefreiheit

lroda.es hat sich dazu verpflichtet, seine Website gemäß dem Königlichen Erlass 1112/2018 vom 7. September über die Zugänglichkeit von Websites und Anwendungen für mobile Geräte im öffentlichen Sektor (im Folgenden: Königlicher Erlass 1112/2018 vom 7. September) barrierefrei zu machen 7. September). Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für lroda.es Konformitätssituation Diese Website entspricht aufgrund der Ausnahmen und mangelnder Konformität der unten aufgeführten Aspekte teilweise dem Königlichen Erlass 1112/2018 vom 7. September. Inhalt nicht zugänglich Der unten aufgeführte Inhalt ist aus folgenden Gründen nicht zugänglich: Er entspricht nicht dem Königlichen Erlass 1112/2018 vom 7. September: Auf einigen Seiten können mehrere Bearbeitungsfehler vorliegen, sowohl in HTML Inhalt und in endgültigen Dokumenten, die nach dem 20. September 2018 veröffentlicht wurden. Unverhältnismäßige Belastung: nicht anwendbar. Der Inhalt fällt nicht in den Geltungsbereich der geltenden Gesetzgebung: Möglicherweise wurden vor dem 20. September 2018 Office-Dateien im PDF-Format oder in anderen Formaten veröffentlicht, die den Barrierefreiheitsanforderungen nicht vollständig entsprechen. Bemerkungen und Kontaktinformationen Kommunikation Mitteilungen über Barrierefreiheitsanforderungen (Artikel 10.2.a des Königlichen Erlasses 112/2018 vom 7. September) können über folgende Adresse erfolgen: Kontaktpostfach. Zum Beispiel:

  • Melden Sie jeden möglichen Verstoß auf dieser Website.
  • Vermitteln Sie andere Schwierigkeiten beim Zugriff auf Inhalte.
  • Formulieren Sie alle weiteren Fragen oder Verbesserungsvorschläge bezüglich der Barrierefreiheit der Website.

Mitteilungen werden von der Generaldirektion für digitale Dienste und Bürgererfahrung der Abteilung Vizepräsidentschaft und digitale Politik und Territorium als der für die Barrierefreiheit im Internet auf regionaler Ebene zuständigen Einheit empfangen und weitergeleitet. Anfragen zu zugänglichen Informationen und Beschwerden Um Anfragen zu zugänglichen Informationen und Beschwerden zu stellen (Artikel 12 des Königlichen Erlasses 1112/2017 vom 7. September), müssen Sie auf «Barrierefreie Inhalte im Web» und folgen Sie der Modalität «Barrierefreie Informationen anfordern oder eine Beschwerde einreichen»</ a >. Jede natürliche oder juristische Person kann Beschwerden über die Einhaltung der Anforderungen des Königlichen Dekrets 1112/2018 vom 7. September einreichen und Informationen zu Inhalten anfordern, die vom Anwendungsbereich dieser Verordnung ausgeschlossen sind. Anfragen und Beschwerden, die gemäß den Anforderungen des Gesetzes 39/2015 vom 1. Oktober über das gemeinsame Verwaltungsverfahren der öffentlichen Verwaltungen registriert werden. Bewerbungsverfahren Das Bewerbungsverfahren gemäß Artikel 13 des Königlichen Erlasses 1112/2018 vom 7. September kann im Verfahren eingeleitet werden „Im Internet zugängliche Inhalte“ über die Modalität „Anfrage stellen“. Wenn ein Antrag auf Zugang zu Informationen oder eine Beschwerde abgelehnt wurde, Sie mit der getroffenen Entscheidung nicht einverstanden sind oder die Antwort nicht den Anforderungen von Artikel 15.2 des Königlichen Dekrets 1112/2018 vom 7. September entspricht, sind Sie nicht berechtigt, dies zu tun kann einen Anspruch geltend machen für:

  • Die Gründe für die Ablehnung kennen und ablehnen.
  • Fordern Sie die Verabschiedung geeigneter Maßnahmen, wenn Sie mit der getroffenen Entscheidung nicht einverstanden sind.
  • Geben Sie die Gründe an, warum Sie der Meinung sind, dass die Antwort nicht den erforderlichen Anforderungen entspricht.